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Geistiges Eigentum

  • Verhandlung/Gestaltung von Verlagsverträgen, von Verträgen für Theater- oder Musikaufführungen bzw. von Verträgen über die Vervielfältigung von Kunstwerken
  • Rechtsbeistand und Beratung zur Übertragung der Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken sowie der Rechte am geistigen Eigentum
  • Rechtsbeistand in Bezug auf Software – wie z. B. die befristete oder unbefristete, vollständige oder teilweise Vervielfältigung einer Software, Vorhaben im Zusammenhang mit der Übersetzung, Anpassung oder jeder anderen Veränderung einer Software bzw. im Zusammenhang mit der Verbreitung oder Vermietung des Originals oder von Kopien einer Software
  • Anmeldung von Marken und Markennamen bei den zuständigen Stellen