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Strafrecht

  • Die Anwaltskanzlei Iordăchescu & Partner bietet Rechtsdienstleistungen und Vertretung gegenüber Zivil- und Militärstrafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, spezialisierten Staatsanwaltschaften wie die Nationalen Antikorruptionsbehörde Rumäniens – DNA und die Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus – DIICOT) für sich auf freiem Fuß befindliche oder aber inhaftierte Beschuldigte.
  • Die Anwaltskanzlei bietet zudem Rechtsbeistand und Vertretung vor Zivil- und Militärgerichten aller Instanzen, vom Hauptverfahren über die Berufung und Anfechtung bis hin zu den außerordentlichen Rechtsbehelfen (Anträge auf Festlegung der Vollziehungsmaßnahmen, Anfechtung der Vollziehung bei Umwandlungen der Strafe) für Angeschuldigte oder Angeklagte bzw. Verurteilte während des Strafvollzugs.
  • Die Anwaltskanzlei Iordăchescu & Partner bietet Rechtsberatung und Vertretung für durch Verbrechen geschädigte natürliche Personen mit dem Ziel der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und der Geltendmachung der Ansprüche auf den Ersatz der materiellen oder immateriellen Schäden, die dem Geschädigten durch das betreffende Verbrechen entstanden sind.
  • Wir bieten Rechtsdienstleistungen auch für juristische Personen, für die ab 2006 nach den Bestimmungen des rumänischen Rechts auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht kommen kann.
  • In Bezug auf die internationale Verfahrenshilfe in Strafsachen hat sich unsere Anwaltskanzlei im Laufe der Jahre auf Rechtsberatung und sonstige Rechtsdienstleistungen für Gebietsansässige und Gebietsfremde spezialisiert, für die durch rumänische/ausländische Behörden Europäische Haftbefehle entweder wegen einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder aufgrund von rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen über die Verhängung von Freiheitsstrafen zum Strafvollzug in einer Justizvollzugsanstalt erlassen wurden.
  • Die Anwaltskanzlei Iordăchescu & Partner verfügt über fundierte Erfahrung mit Anträgen auf Wiederaufnahme von Verfahren gegen rechtskräftig Verurteilte, die sich während des jeweiligen Strafverfahrens außerhalb Rumäniens aufgehalten hatten und sich daher nicht hinreichend verteidigen konnten.
  • Wir sind außerdem auch darauf spezialisiert, bei Verletzungen von durch die Europäische Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten Beschwerden gegen Rumänien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszuarbeiten, zu begründen und ggf. zu verhandeln, nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.