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EGMR und EuGH

  • Menschenrechte (EGMR)
  • Erbringung fachkundiger Beratung im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bzw. dem Anwendungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK);
  • Ausarbeitung von Beschwerdeschriften und Einleitung von Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
  • Rechtsbeistand und Vertretung der Mandanten in den weiteren Verfahren nach Einleitung des Beschwerdeverfahrens beim Gerichtshof, beispielsweise in der Kommunikation mit der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie Rechtsvertretung in mündlichen Verhandlungen vor dem europäischen Gericht;
  • Rechtsberatung und Vertretung bei der Vollstreckung von rechtskräftigen Entscheidungen des Straßburger Gerichts;
  • Rechtsbeistand und Vertretung der Mandanten bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung mit dem beklagten Staat;
  • Rechtsberatung und Vertretung in sämtlichen anderen internen Verfahren, die sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben (z. B. Revision von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
  • Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EuGH) Erbringung von fachkundigen Beratungsleistungen im Bereich des EU-Rechts sowie zur Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union;
  • Rechtsbeistand in Schadensersatzverfahren;